Info des Landessportbund NRW: Antragstellung für die „Förderung der Übungsarbeit“
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Vereinsvertreter*innen, wir möchten Sie daran erinnern, dass die Frist zur Antragstellung für das Zuschussprogramm „Förderung der Übungsarbeit“ des Landessportbundes NRW am 02. Juni 2025 endet. Mit diesem Programm stellt die Staatskanzlei NRW auch in diesem Jahr 7,56 Millionen Euro zur Verfügung, um die Übungsarbeit in Sportvereinen zu unterstützen – insbesondere im Bereich Kinder- und Jugendsport sowie Nachwuchsförderung. Antragsberechtigt sind alle Sportvereine in NRW, die:
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Förderportal des LSB NRW: 👉 Zum Förderportal und weiteren Infos Bitte reichen Sie Ihren Antrag rechtzeitig ein, um die wertvolle Unterstützung für Ihre Vereinsarbeit zu sichern! Bei Rückfragen zur Antragstellung wenden Sie sich gerne an die Kolleg*innen aus dem Team Förderprogramme, Tel. 0203 7381-900 oder per E-Mail an uebungsarbeit@lsb.nrw Ihr Ressort Förderprogramme/KJP |
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