Themen rund um den Freizeit- und Breitensport im
Kreis-Pferdesportverband Neuss
Der Weg zum Reitweg
Die wesentlichen Schritte, die zur Realisierung von Reitwegen notwendig sind, möchten wir hier kurz vorstellen:
Das Reiten in der freien Natur wird in Nordrhein-Westfalen durch das Landschaftsgesetz geregelt. Generell ist auf allen Strassen und Wegen das Reiten in der freien Landschaft erlaubt, sofern kein Verbotsschild dies untersagt. In Wäldern ist das Reiten nur auf ausgewiesenen Reitwegen gestattet. Hier gibt es jedoch Möglichkeiten der Freistellungsgebiete, wenn das Reitaufkommen entsprechend gering ist.
Die Initiative und Aktivitäten, Reitwege ausgewiesen zu bekommen, liegt in den Händen der Reiter bzw. der Reitvereine. Der Verein erstellt ein Konzept der gewünschten Reitwegeführung anhand von Kartenmaterial und begründet den Bedarf. Hierbei sollten bereits bereitbare, also unbefestigte Wege, berücksichtigt werden. Dieses bespricht der Verein mit der Unteren Landschaftsbehörde des zuständigen Kreises (ULB, Herrn Schmitz, Tel.-Nr.: 02181/601-6840) und dem Pferdesportverband in Bonn (Herr Hermann Bühler, Tel.-Nr.: 02173/1011-103, hb@PSVR.de, Weißenstein 52 40764 Langenfeld). Dies geschieht am besten bei einem Termin vor Ort. Hierzu werden folgende Unterlagen benötigt:
Lageplan der neu anzulegenden Reitwege in einer Übersichtskarte mit den vorhandenen bereitbaren Wegen
Beschreibung der Baumaßnahme und Kostenschätzung von geeigneten landschaftsbauausführenden Betrieben (falls notwendig)
Einverständniserklärung/Pachtvertrag des Eigentümers der benötigten Fläche (Hier ist anzumerken, dass Landwirte z.B. eher bereit sind, Ackerrandstreifen zur Nutzung als Reitweg zu verpachten, wenn eine Grasnarbe als Reitweg dient, ohne irgendwelche baulichen Massnahmen (Auskoffern, Sandeinfüllung) durchzuführen).
Findet der Vorschlag bei der ULB und dem Pferdesportverband Akzeptanz, ist ein Antrag auf Zuwendung für die Kostenerstattung zur Anlage bzw. zur Pflege eines Reitweges beim Pferdesportverband einzureichen. Dieser Antrag enthält u.a. die Begründung der Maßnahme und ihm sind die oben genannten Unterlagen beizufügen. Die Anträge sind beim Pferdesportverband zu beziehen. Die Gelder stammen von der Reitabgabe.
Der Pferdesportverband leitet diesen mit einer Stellungsnahme zur Überprüfung an die ULB, die ihn wiederum bei der Bezirksregierung (hier wird die Reitabgabe verwaltet) zur Entscheidung vorlegt. Bei einer positiven Entscheidung wird der Zuwendungsbescheid über die ULB und dem Pferdesportverband dem antragstellenden Verein ausgehändigt. Der Zuwendungsbescheid enthält auch die Bedingungen unter denen welche Baumaßnahmen genehmigt wurden.
Der antragstellende Verein schreibt nun eine eventuelle Baumaßnahme aus, beauftragt einen GaLa-Bau Betrieb und fordert den Pferdesportverband zur Auszahlung auf. Nach Erhalt der Finanzmittel reicht der antragstellende Verein einen Verwendungsnachweis beim Pferdesportverband ein.
Werden Reitwege auf öffentlichen Flächen erwünscht, ist Kontakt mit den zuständigen Gemeinden bzw. Forstämtern aufzunehmen.
Um die Zuwendung für eine genehmigte Maßnahme auch im folgendem Jahr zu erhalten, muss der Antrag jährlich neu gestellt werden.
Eine Karte mit Reitwegen im Kreis Neuss ist zu finden unter: www.kreis-neuss.de Suche: Reitwegekarte oder Sportrouten
Zur Beantwortung von Fragen stehen wir gerne zur Verfügung und hoffen, dass wir allen Interessierten weiterhelfen können.
Christoph Demuth und Klaus Lohe








