Veranstalter aufgepasst: Besondere Bestimmungen LK Rheinland geändert

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Der Pferdesportverband Rheinland teilt mit, dass aufgrund von zum Teil nicht vorhersehbaren Problemen bei der Umsetzung der neuen LK-Bestimmungen vom 23.12.2015 zu § 14 (Wassergraben) diese Neuregelung für die Turniersaison 2016 zunächst ausgesetzt wird.

Die in den LK-Bestimmungen vom 01.07.2015 genannten Regelungen (s.u.) bleiben weiter in Kraft.

Die LK wird sich kurzfristig erneut mit den genannten Bestimmungen befassen.

§ 14 – Anforderungen in Springprüfungen (504)

  1. Auf allen PLS in NRW ist in jeder ausgeschriebenen Klasse mindestens einmal ein Wassergraben wie folgt einzusetzen:
    • Kl. A* – überbaut (als Liverpool) (gilt nicht in Hallen 20x40m)
    • Kl. A** – S – überbaut/offen gem. LPO

    Alternativ kann hierzu auch ein festes Natur-Hindernis (Wall, Graben, Billard etc.) benutzt werden
    Ab Kl. M* ist auf Freiland PLS der Liverpool bzw. der Graben mit Wasser zu füllen

  2. Als zu reitendes Tempo gilt generell, wenn nicht anders ausgeschrieben: Halle (20×40): 325 m/Min., im Freien: ab M**: 375 m/Min. Für Springprüfungen gem. § 535 LPO Idealzeit gilt in der Halle generell 350m/Min und im Freien 375 m/Min