Landeskommission Rheinland beschliesst neue Bestimmungen

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Die Landeskommission Rheinland hat in einer Sitzung im März einige grundlegende Änderungen beschlossen, die zum 1. Juli 2015 in Kraft treten.

Fast schon revolutionär sind die verabschiedeten neuen Besonderen Bestimmungen. Diese gehen ab Juli nicht nur noch mehr mit den Bestimmungen der LPO konform, sondern sind nun auch mit der Landeskommission Westfalen abgestimmt worden. Sprich: Es gibt ab Juli einheitliche Besondere Bestimmungen in ganz NRW! „Nun müssen nur diese gemeinsamen Bestimmungen nur noch offiziell von den Westfalen abgesegnet werden, dann können sie pünktlich in Kraft treten. Damit soll Turnierreitern in NRW das Nennen und Starten weiter erleichtert werden“, erklärt PSVR-Vorstand Rolf-Peter Fuß. Vor zweieinhalb Jahren hatte es dazu das erste Treffen mit den Vertretern der LK Westfalen gegeben – jetzt konnten die Änderungen endgültig beschlossen werden. „Was lange währt, wird endlich gut“, so Fuß augenzwinkernd.

Mit einem weiteren Beschluss ist die Landeskommission Rheinland auf einen von der Deutschen Richtervereinigung und ihren Mitgliedern geäußerten Wunsch eingegangen: Ab dem 1. Juli 2015 wird die tägliche Einsatzzeit eines Richters beim Turnier auf maximal zehn Stunden inklusive Pausen begrenzt! „Damit soll eine Qualitätssicherung der Richterarbeit erreicht werden“, betont Fuß. „Die Fehlerquelle ist bei noch längeren Einsatzzeiten einfach zu stark erhöht. Es hat schließlich einen Grund, warum auch der Gesetzgeber eine Arbeitszeit von mehr als zehn Stunden täglich untersagt.“ Richter und Veranstalter sind gleichermaßen für die Einhaltung dieser neuen Vorschrift verantwortlich. „Die Landeskommission behält sich Kontrollen vor, Zuwiderhandlungen werden sanktioniert“, betont der PSVR-Vorstand. „Die teilweise bisher geübte Praxis, dass Richter länger eingesetzt und die längere Einsatzzeit stundenmäßig bezahlt wird, lehnt die Landeskommission Rheinland kategorisch ab.“

Auch mit dem Beschluss der maximalen Einsatzzeit nimmt die LK Rheinland eine Vorreiter-Rolle ein. „Ein solcher Beschluss ist national vollkommen neu“, erklärt Rolf-Peter Fuß. „Und international gibt es bisher lediglich Begrenzungen in Bezug auf die Anzahl der zu richtenden Pferde, jedoch keine zeitliche Eingrenzung.“
Im Zuge dieser Änderung wurden auch neue Aufwandsentschädigungen für Richter festgelegt. Ab Juli erhält jeder Richter für einen bis zu sechsstündigen Einsatz eine Tagespauschale von 80 Euro und für einen Tag mit einer Einsatzzeit zwischen sechs und zehn Stunden 120 Euro.

Darüber hinaus wurden zwei weitere Beschlüsse gefasst: Ab sofort sind Haustiere am Richtertisch verboten. Der ebenfalls oftmals gängigen Praxis, Hunde bei der Ausübung des Richteramtes mitzuführen, soll damit Einhalt geboten werden. Zudem dürfen Richter mit ihrer Richtertätigkeit künftig nicht mehr für andere Tätigkeiten werben. Slogans wie „Richter bis Dressur Kl. S erteilt Unterricht“ gehören damit ab sofort der Vergangenheit an. „Diese beiden Beschlüsse hätten eigentlich überflüssig sein sollen, waren es aber leider nicht. Hunde am Richtertisch sind störend, auch wenn die Hundebesitzer das anders sehen“, betont Rolf-Peter Fuß. (Quelle: PSVR)