Pressemitteilung des Pferdesportverband Rheinland

In der Verhandlung des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf am 04.09.2013 in der Angelegenheit Pferdesportverband Rheinland e.V. ./. Land NRW hat es folgendes Ergebnis ergeben:

Das Gericht wird am 18.09.2013 eine Entscheidung verkünden. Dabei hat das Gericht nach Zwischenberatung deutlich zu erkennen gegeben, dass es der Klage des Pferdesportverbandes Rheinland e.V. stattgeben wird und damit die angefochtenen Widerrufsbescheide und den Rückforderungsbescheid aufheben werde.

Nach Auffassung des Gerichtes, sind die angefochtenen Bescheide rechtswidrig, weil rechtsmissbräuchlich ergangen. Ferner liege ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben vor.

Aufgrund des Kenntnisstandes des Landesbeauftragten (Landwirtschaftskammer) und seines Verhaltens dem Verband gegenüber, konnte der Pferdesportverband Rheinland e.V. davon ausgehen, dass die Durchführung, der Maßnahme rechtens ist, ohne dass die in dem Zuwendungsbescheiden geforderten Auflagen erfüllt werden mussten.

Aus den Ausführungen der Kammer ergab sich deutlich, dass damals zwischen dem Pferdesportverband Rheinland e.V. und dem Land NRW bestehende Einvernehmen hinsichtlich der Umsetzung der Maßnahme.

Mit der Bekanntgabe der Entscheidung ist noch keine Rechtskraft verbunden.

Rolf-Peter Fuß
Vorstand Pferdesportverband Rheinland e.V.
Langenfeld, 04. September 2013